Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung in dem jeweiligen Bundesland dazu berufen,
an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und
ist neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen und
Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung tätig.